Wien, 09.01.2009
Auf jeden Fall darfst du dich freundlich und interessiert erkundigen, ob du einen Blick auf deinen potenziellen neuen Arbeitsplatz werfen darfst. Dies wird, sofern nicht Gründe der Sicherheit oder Geheimhaltung dagegen sprechen, auch meist ermöglicht. Wird der Wunsch aus Zeitgründen abgelehnt, kannst du fragen, ob eine Besichtigung Teil des zweiten Gesprächs wäre oder ob du zu einem anderen Zeitpunkt vorbeikommen darfst.
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